Gelungener Auftakt der Veranstaltungsreihe „Alles soll geregelt sein – Vollmacht. Verfügung. Letzter Wille.“

Elina Satschek

Überlassen Sie nichts dem Zufall – Ihr Ziel ist unser Auftrag
Aktuelles
20. November 2022

Kooperation der ESFin GmbH mit Bestatter Jan Lentzen von Bestattungen Heil in Nastätten informiert über die Wichtigkeit von Vorsorgeregelungen.

Am 19.10.2022 fand die Veranstaltung „Alles soll geregelt sein – Vollmacht. Verfügung. Letzter Wille“ statt. Bestatter Jan Lentzen bot in den Räumen von Bestattungen Heil in Nastätten Platz für Aufklärung zu den verschiedenen Themenschwerpunkten einer privaten Vorsorge.

Die Veranstalter selbst haben sich aufgrund eines nicht sehr schönen Anlasses kennen gelernt und im gemeinsamen Gespräch schnell gemerkt, dass sie beruflich mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert werden. Themen, mit denen sich niemand gerne auseinandersetzt, die jedoch zu den wichtigsten Regelungen im Leben eines Menschen gehören sollten. 

„Ich merke aus 16 Jahren Berufserfahrung in Trauergesprächen wie hilflos und unsicher sich die Angehörigen fühlen, wenn sie nicht wissen, was sich der Verstorbene gewünscht hätte.“, so führt Jan Lentzen seine Beweggründe für seine Intention zu dieser Veranstaltung aus. „Vorkehrungen müssen funktionieren – ohne Kompromisse. Auch in unvorhergesehen Fällen sollen Sie handlungsfähig bleiben oder nach Ihrem Willen gehandelt werden und das auch im Notfall und auch über den Tod hinaus.“ ergänzt Generationenberaterin und Finanzplanerin Elina Satschek von der ESFin GmbH.

Die Wichtigkeit sowie Notwendigkeit über vermeintliche Tabuthemen zu reden und zu informieren, fand auch Anklang bei dem Nastätter Stadtbürgermeister Marco Ludwig, der kurzerhand die Schirmherrschaft für die Informationsveranstaltung übernommen hat.

„Das Schlimmste ist, Nichts zu tun!“ Eine vielleicht schockierende Begrüßung, mit der Elina Satschek den ersten der insgesamt drei geplanten Abende beginnt und den TeilnehmerInnen durch einen nachgestellten Filmbeitrag der vorherrschenden Realität den Spiegel vorhält.

Das Publikum ist sofort abgeholt und erfährt im Laufe des 60-minütigen Vortrages auf was gesetzlich geachtet werden muss und welche Gestaltungsmöglichkeiten ein jeder hat. Anhand von reellen Praxisbeispielen erläuterte Satschek, welchen Unterschied eine rechtliche Vollmacht inklusive Betreuungsverfügung im Ernstfall macht und welche Stolpersteine in der medizinischen Betreuung auftreten können, wenn allenfalls nur ungenaue Aussagen vom Betroffenen bekannt sind. Sie betont, dass es auch in jungen Jahren und besonders als Ehepaar wichtig ist, eine Vorsorge zu treffen, da entgegen landläufiger Meinung der Ehepartner den anderen nicht ohne eine Vollmacht vertreten darf.

Auch im Themenbereich der finanziellen Vorsorge präsentierte Elina Satschek beeindruckende Fakten. Sie zeigte auf Basis der durchschnittlichen Versorgungslücke im Pflegefall in Deutschland die Notwendigkeit auf, vorzeitig Investments oder alternative Vorsorgen zu treffen, um nicht neben emotionalem Stress auch finanziellem Druck ausgesetzt zu sein, wenn Unterstützung im Alltag benötigt wird.

Zum Ende des Vortrages kam dann noch mal so richtig Fahrt auf. Nicht verwunderlich, da Satschek anhand von Praxisbeispielen darlegte, welche Konfliktbühne die gesetzliche Erbfolge selbst in vermeintlich „normalen“ Familienkonstellationen bietet. Schnell wurden die ersten Fragen gestellt und ein reger Austausch fand statt.

Zusammenfassend konstatiert Satschek „Wichtig ist bei der Erbplanung die Betrachtung des Gesamtvermögens, um Vermögensübertragungen an die nächste Generation rechtzeitig zu veranlassen. Das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen. Optimalerweise werden Ihre Nachkommen Erben und nicht zusätzlich auch das Finanzamt“.

Abschließend führte Jan Lentzen noch aus, wie und warum unbedingt auch für das letzte Kapitel des Lebens eine persönliche Vorstellung formuliert werden sollte. „Sie können sich nicht vorstellen, welche Streitfälle ich hier schon sitzen hatte!“. Anhand von Erfahrungen aus seiner Berufspraxis unterstreicht er die Notwendigkeit einer schriftlichen Bestattungsverfügung.

Nach dem Ende des Vortrages bot sich noch die Gelegenheit für einen individuellen Austausch, indem die TeilnehmerInnen gezielte Fragen an die Veranstalter stellen konnten.

Weitere Veranstaltungen sind bereits in Planung

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